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FDP Thüringen

Gesetzesfolgen abschätzen, Konnexitätsprinzip beachten

Die Freien Demokraten treten für ein im Gesetzgebungsverfahren des Landes verankerte Gesetzesfolgenabschätzung ein, damit das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip im stärkeren Maße beachtet wird.

Beschluss Landesparteitag Ilmenau 2015
04.09.2015

FDP Thüringen

Schlanken Staat bei effizienter Dreistufigkeit der Verwaltung sicherstellen

Die FDP Thüringen fordert die Landesregierung auf, unverzüglich ein Konzept vorzulegen, das auf der Grundlage einer Dreistufigkeit der Landesverwaltung zügig einen effizienten und schlanken Aufbau der Verwaltung des Freistaats gewährleistet und für die dringend notwendigen Einsparungen im Landeshaushalt vor allem bei den Landesstrukturen ansetzt, anstatt lediglich zu Lasten der Kommunen zu sparen, die in diesem Zusammenhang ihre Hausaufgaben bereits in wesentlich nachhaltigerem Umfang geleistet haben. Insbesondere muss die dringend erforderliche Reform der Verwaltung des Freistaats alle bisherigen Initiativen zur Aufgabenkritik und Aufgabenreform sowie zum Bürokratieabbau aufgreifen, evaluieren und fortschreiben.

Beschluss Landesparteirat November 2012
29.11.2012

FDP Thüringen

Bürokratieabbau konkret

Bürokratieabbau konkret - Eine Anmeldung für alles

Die FDP Thüringen wird aufgefordert entsprechende politische und parlamentarische Initiative zu ergreifen, § 14 der Gewerbeordnung dahingehend zu überarbeiten, so dass einzelne Informationspflichten transparent in einer Vorschrift und in einer Anzeige mit allen notwendigen Angaben gebündelt werden können (wie etwa die Anzeigepflicht nach § 14 GewO mit der zusätzlichen Anzeigepflicht nach § 138 Abgabenordnung, der Anzeigepflicht nach § 192 SGB VII Berufsgenossenschaft und nach § 16 Abs. 2 Handwerksordnung).

Beschluss 23. Ordentlicher Landesparteitag Bad Langensalza 2010
14.07.2011 Pressestelle

FDP Thüringen

Bürokratieabbau ist das beste Konjunkturpaket

Bürokratieabbau ist das beste Konjunkturpaket - Wirtschaftsförderung durch entschiedenen Abbau von Bürokratiebelastungen.

Die Fraktion der FDP im Thüringer Landtag wird aufgefordert, ihre parlamentarischen Möglichkeiten zu nutzen, um gegenüber der Landesregierung darauf hinzuwirken, dass
1. keine neuen Belastungen durch unnötige Bürokratie für Bürger und Unternehmen geschaffen werden,
2. vorhandene Bürokratiebelastungen so weit wie möglich reduziert und wenn möglich ganz abgebaut werden,
3. sie die Landesverwaltung wirtschaftsfreundlicher gestaltet. Die Landesverwaltung soll sich als Partner der Wirtschaftsunternehmen verstehen.

Beschluss 23. Ordentlicher Landesparteitag Bad Langensalza 2010
14.07.2011 Pressestelle

FDP Thüringen

Verwaltungsabbau

In einer sozialen Gemeinschaft und einer fairen Gesellschaft ist im Zusammenleben der Menschen ein Mindestmaß an Verwaltung und damit Bürokratie notwendig. Nimmt aber gerade Bürokratie Übermaße an, wird sie nicht nutzen sondern schädigen. Bürokratie hemmt, hält von der Arbeit ab, kostet entsprechend und wirkt sich somit negativ auf das Gemeinwesen aus.
Die FDP Thüringen wird ab 2009 unverzüglich mit der Identifizierung von Kostentreibern innerhalb der Verwaltung beginnen. Wir werden die Bürokratiekosten identifizieren, messen und deren Abschaffung prüfen. Durch Modelle wie das "Quick-Scan-Verfahren" oder das Standardkosten- Modell wird ermittelt wie viel Aufwand und Zeit Anträge und Meldepflichten bei den Betrieben und in der Verwaltung in Anspruch nehmen. Dadurch lassen sich die Kostentreiber ausfindig machen und können so konsequent zurückgefahren werden. Gleichermaßen werden wir die ca. 40.000 Landesaufgaben auf den Prüfstand stellen. Das Land soll sich nur dort einmischen und gesetzgeberisch tätig werden, wo es auch Kompetenzen hat. Wir werden die Aufgaben kritisch prüfen und damit verbundenen Gesetze und Verordnungen außer Kraft zu setzen. Nur die Bereiche muss der Freistaat regeln, für die nur er tatsächlich zuständig ist. Ziel muss es in diesem Zusammenhang ebenfalls sein, über Länderkooperationen und Zusammenarbeit gemeinsame Aufgaben auch gemeinsam zu lösen.

FDP Thüringen

Verwaltungsmodernisierung und E-Government

Neue technische Möglichkeiten bei elektronischen Medien erleichtern zahlreiche Arbeitsvorgänge. Die FDP wird sich für den weitestgehenden Einsatz von E-Government in der Verwaltung einsetzen. Wir werden eine umfassende Verwaltungsmodernisierung in Thüringen durchführen. Ziel ist es, Verfahrensabläufe transparent und auf dem Stand der Technik zu gestalten, um dadurch die Dauer der Verfahren zu verkürzen. Durch den Einsatz elektronischer Medien werden wir viele Behördengänge für Unternehmer und Bürger zurückfahren und auch den Behörden Arbeit und Zeit sparen.
Unser Ziel ist es, besonders kleine und mittelständische Unternehmen, deren Bürokratiekosten im Durchschnitt mehr als zehn Prozent des Umsatzes verschlingen, merklich zu entlasten. Die beschränkten Öffnungszeiten der Behörden sind zudem ein Hemmnis für die Berufsausübung von Selbständigen. Die Verwaltung mittels Internet schafft Abhilfe und sorgt dafür, dass Thüringen zu einer schlanken und bezahlbaren Behördenstruktur kommt..
Die bisher vorgelegten Pläne der Lan-desregierung sind inakzeptabel und werden dem Anspruch Thüringens im Medienzeitalter nicht gerecht. Eine zeitgemäße Strategie im Bereich des E-Government erschöpft sich nicht in der Abbildung von Verwaltung im Internet!

Beschluss Landesparteitag FDP Thüringen 07
14.05.2007 Pressestelle fdp-thueringen.de

FDP Bundesverband

Beamtentum

Ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst ist eine wichtige Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Das Berufsbeamtentum hat sich bei der politischen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland bewährt. Seine Modernisierung ist Daueraufgabe im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Staat. Wichtige Modernisierungsziele sind die Stärkung des Leistungsgedankens und die Förderung des Personalaustausches zwischen öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft. Außerdem sollen Bund, Länder und Gemeinden mehr Spielraum für die Besoldung der Beamtenschaft erhalten, wobei die Grundzüge der Bezahlung weiterhin bundesweit einheitlich zu regeln sind, um die bundesweite Mobilität des beamteten Personals zu gewährleisten. Darüber hinaus will die FDP die Konturen des Berufsbeamtentums durch eine Konzentration auf seine Kernaufgaben schärfen. Beamtinnen und Beamte sollen dort eingesetzt werden, wo die herausgehobene Verantwortung eine besondere Absicherung der beruflichen Unabhängigkeit erfordert.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Beamtenpolitik, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Bundesverband

Bürokratieabbau

In Deutschland ist alles genau geregelt. Über 90.000 Einzelvorschriften führen dazu, dass oft genug der Überblick über das Wesentliche verlorengeht. Für die Wirtschaft entstehen dadurch jährlich rund 46 Milliarden Euro Bürokratiekosten, die letztlich an die Verbraucher weiter gegeben werden. Die FDP hat sich zum Ziel gesetzt, diese Überregulierung zu beenden. Die Bürokratielasten können in fünf zentralen Kostenfeldern verringert werden: Durch Vereinfachung des zu komplizierten Steuerrechts, Vereinfachung des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts, des Umweltrechts, sowie durch einen Abbau der Statistiken. Seit Januar 2003 hat die FDP deshalb in jeder Sitzungswoche einen konkreten Vorschlag zum Abbau unnötiger Regelungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dabei setzt sich die FDP für strukturelle Änderungen ein: für die Befristung von Gesetzen und Verordnungen, für ein alljährliches Rechtsbereinigungsgesetz und für die Einführung eines Bürokratiekosten-TÜVs. Ebenso sollen unnötige Behördengänge durch umfangreiche Möglichkeiten elektronischer Antragsstellungen im Rahmen des E-Government ersetzt werden.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Bürokratieabbau, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Thüringen

Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung

Die FDP Thüringen tritt ein für:

  • eine Beseitigung der Dreistufigkeit und die Vereinfachung des strukturellen Verwaltungsapparates: klare Verwaltungsteilung in zwei staatliche und zwei kommunale Verwaltungsebenen
  • die Reduzierung des Aufgabenspektrums des Landesverwaltungsamtes auf einen materiellen Kernbereich; gezielte und sinnvolle Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten, Zusammenlegung von bestehenden Verwaltungseinheiten auf eine praktikable Größe
  • die Reduzierung staatlicher Ämter nach den Gesichtspunkten von Auslastung und Erreichbarkeit
  • die Abschaffung unnötiger und realitätsferner Vorschriften und Regelungen, um bestehenden stärkere Geltung zu verschaffen.


Die Bürger haben ein Anrecht auf effektive Verwaltungsstrukturen und die ökonomische Verwendung der dafür vorgesehenen Steuergelder. Diesen Vorgaben folgt die Verwaltung derzeit nicht. Sie ist zu ineffizient, zu teuer, zu unflexibel und zu langwierig. Außerdem ist die Zahl der Gesetze und Vorschriften zu hoch, ihre Durchsetzung nicht erreichbar. Weder der private Bürger, noch Investor oder Unternehmer wartet jahrelang bevor die Verwaltung über sein Anliegen entscheidet. Besonders die Wirtschaft braucht kurz- und mittelfristige Planungszusagen.
Ziel der Reform ist es, der Verwaltung den Charakter einer Dienstleistung am Bürger und Unternehmer zu verleihen sowie der Landesregierung eine schnelle und fundierte Handlungsfähigkeit auf einer effizienten und kostensparenden Basis zu ermöglichen. Einhergehen mit der Verwaltungsreform muß auch die Kreisgebietsreform. Nur durch diese Kombination kann es gelingen, dauerhaft lebensfähige Strukturen zu schaffen, die die ihnen anvertrauten Aufgaben wahrnehmen können.

17.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Katasteramt

Die FDP Thüringen setzt sich dafür ein, die Katasterämter auf ihre Kernaufgabe - die Verwaltung - zu beschränken. Verwaltungsfremde Leistungen wie z.B. Entwurfsvermessung können an Büros in der freien Wirtschaft abgeben werden. Der damit verbundene Personalabbau kann durch Hilfsangebote flankiert werden, Mitarbeiter bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit zu unterstützen. Dies macht den Weg frei für mehr Wettbewerb, angemessener Gebühren und zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.
Die gegenwärtige Effizienz der Katasterämter in Thüringen ist inakzeptabel. Ihre Arbeitsleistungen entsprechen nicht den Kosten für ihren Unterhalt. Während die staatlichen Zuwendungen und die Gebührenordnung für ihre Leistungen einen Millionenbetrag umfassen, sind vor allem in ländlichen Gegenden kaum gesicherte Festpunkte oder Höhen im NN-System zu erhalten. Gerade jedoch für staatliche Institutionen gilt, kostenorientiert zu arbeiten.

Vgl.: Lindig, Matthias, Presseveröffentlichung, Defizitäre Katasterämter, 9. 3. 2001.
17.01.2007 Pressestelle
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