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Alternative Begriffe: Nichtraucherschutz 

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FDP Thüringen

Kein striktes Rauchverbot in Gaststätten

Die Thüringer FDP ist gegen strikte Rauchverbote in Gaststätten. Die FDP Thüringen begrüßt Maßnahmen, die dazu beitragen, dass weniger geraucht wird. Hierzu zählen auch Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, Bahnhöfen, Flughäfen usw. Insbesondere in Kinder- und Jugendeinrichtungen und Schulen ist das Rauchverbot durchzusetzen.
Ein totales Rauchverbot im Gastronomiegewerbe ist indes problematisch. Ob in Restaurants oder Bars geraucht werden darf, entscheiden die Betreiber und Kunden gleichzeitig. Ein Verbot in sämtlichen gastronomischen Einrichtungen werde zu erheblichem Schaden bei kleineren Kneipen führen. Wirte sollten stattdessen selbst entscheiden, ob sie das Rauchen erlauben oder nicht. Ein striktes Verbot bedroht viele Gaststätten in ihrer Existenz. Etwa die Hälfte der Thüringer Kneipen könnte bei einem ausnahmslosen Rauchverbot ihren Betrieb einstellen. Davon geht auch der Hotel- und Gaststättenverband in Thüringen aus. Die FDP Thüringen setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht ein. Vor Betreten einer Kneipe muss klar sein, ob es sich um ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal handelt.
Für Raucherkneipen fordern die Liberalen, die technischen Möglichkeiten zur Be- und Entlüftung auszuschöpfen. Danach müssen Gastwirte, die sich für den Betrieb eine Rauchergaststätte entscheiden, auch verpflichtet werden, Entlüftungsanlagen einzubauen und zu betreiben.

Beschluss des FDP-Landesparteirates vom 26.3.2007.
06.04.2007 Pressestelle
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