FDP Bundesverband
Abgeordnetenentschädigung
Die Kritik an der Abgeordnetenversorgung beginnt meist mit dem Vorwurf der Selbstbedienung, da die Abgeordneten selbst über Struktur und Umfang der Bezüge entscheiden. Die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an den Bezügen von obersten Bundesrichtern. Es ist jedoch ein Irrweg, Abgeordnete wie Beamte zu behandeln und ihre Diäten an bestimmte Besoldungsgruppen zu koppeln. Die FDP fordert daher schon seit langem eine strukturelle Reform der Abgeordnetenentschädigung. Wir fordern die Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission, die vom Bundespräsidenten berufen wird. Die Kommission soll jährlich die Diätenhöhe verbindlich festsetzen. Nur so kann der Vorwurf der Selbstbedienung entkräftet werden und damit das Ansehen des Bundestages insgesamt gestärkt werden. Die Kommission soll darüber hinaus auch Vorschläge zur Reform der Alterssicherung für Abgeordnete erarbeiten. Wir fordern eine größere Eigenverantwortung der Abgeordneten für ihre eigene Altersversorgung und eine Abkehr vom beamtenrechtlichen Pensionsanspruch. Die Abgeordnetenentschädigung soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Abgeordneten während des Mandats sichern und nicht im Alter.