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FDP Thüringen

Freiberuflichkeit stärken - Patienversorgung sichern

Für die FDP bleibt die ärztliche Freiberuflichkeit Garant für die Entscheidungsfreiheit und die Qualität der ärztlichen Berufsausübung. Dazu gehört vor allem die ärztliche Therapiefreiheit.
Allein die Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung garantieren, dass Patienten ihren Ärzten vertrauen. Nur so können sie sicher sein, dass Ärzte in ihren Handlungsweisen nicht durch ökonomische oder staatliche Zwänge eingeengt, sondern einzig dem Wohle des Patienten verantwortlich sind. Daher lehnen wir die Pläne der Großen Koalition aus Berlin ab, im vorgestellten Referentenentwurf des sog. Versorgungsstrukturgesetzes II die Freiberuflichkeit weiter einzuschränken und planwirtschaftlichen Elementen Vorrang vor nahhaltigen Lösungen zu geben.

Beschluss Landesparteitag Gotha 2014
04.09.2015

FDP Thüringen

Keine Pflichtversicherung für Selbständige

Die Thüringer FDP wendet sich entschieden gegen die Pläne der Berliner Regierungskoalition, nach denen an einer Pflicht - Rentenversicherung für Selbständige unter dem Denkmantel der Verhinderung von Altersarmut zielgerichtet gearbeitet wird. Anstatt immer wieder neue Regeln und Pflichten für Einzelhändler, Handwerker, Dienstleister, Freiberufler und andere mittelständische Unternehmen aufzustellen und zu fordern, wird die Koalition aufgefordert, die bestehenden freiwilligen Altersvorsorgemöglichkeiten für Selbständige und Freiberufler attraktiver zu gestalten und damit für ihre Bekanntheit und Akzeptanz zu sorgen.

Beschluss Landesparteitag Saalfeld 2012
30.11.2012

FDP Bundesverband

Patientenverfügung

Die FDP fordert eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Mit einer Patientenverfügung soll eine Entscheidung für eine mögliche spätere Behandlungssituation zu einem Zeitpunkt getroffen werden, in dem der Verfügende selbst noch einsichts- und einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung soll schriftlich verfasst werden. Nur wenn eine Patientenverfügung nicht vorliegt, kommt ein Handeln entsprechend dem vormals mündlich geäußerten Willen oder entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Patienten in Betracht. Der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille des Patienten ist gegenüber jedermann bindend. Entscheidend ist für die FDP, dass Therapiebegrenzungen und Therapieverbote durch Patientenverfügungen für jeden Zeitpunkt eines Krankheitsverlaufs möglich sein müssen. Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung auf Prognosen, die absehbar und trotz Behandlung zum Tode führen, widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Beim Fehlen einer schriftlichen Patientenverfügung sowie bei Dissens zwischen Arzt, Angehörigen und Betreuer oder Bevollmächtigtem ist das Vormundschaftsgericht stets anzurufen.

FDP im Deutschen Bundestag, Unsere Argumente K bis Z
18.01.2007

FDP Thüringen

Status

Die FDP Thüringen setzt sich ein für:
• Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung,
• Einführung von Wahltarifen mit Elementen der Eigenbeteiligung und der Präventionsvergütung,
• Privatisierung des Krankengeldes und der Unfallversicherung,
• die freie Arztwahl und die Stärkung der Hausärzte,
• mehr Kostentransparenz: Der Patient bekommt nach dem Arztbesuch eine Rechnung über alle Leistungen und Kosten, mit der er dann zwecks Kostenrückerstattung zu seiner Krankenkasse geht.
Der Patient hat ein Anrecht darauf, sich medizinische und versicherungstechnische Leistungen nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zusammenzustellen. Darüber hinaus hat er das Recht, zu erfahren, wie sich die Kosten für die Behandlung und die weiteren Leistungen zusammensetzen und wofür seine Krankenkassenbeiträge verwendet werden. Das Verhältnis von Patient - Arzt - Krankenkasse muss diesen Ansprüchen genügen.

Vgl.: Guttmacher, Dr. Karlheinz, Presseveröffentlichung, Gesundheitspolitik zu neuen Ufern, 11. 12. 2003. Vgl.: Programm der FDP Thüringen zur Wahl des 4. Thüringer Landtages, Erfurt 2004, S. 18f.
16.01.2007 Pressestelle
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