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FDP Thüringen

Reorganisation der Thüringer Kammern

Die FDP Thüringen setzt sich für eine Reorganisation der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern mit dem Ziel des effektiven Einsatzes der Haushaltmittel, Senkung der Beiträge und steigender Servicequalität für die Mitgliedsunternehmen ein. Die jeweils drei Handwerkskammern bzw. Industrie- und Handelskammern haben zu fusionieren. Gleichzeitig sind ihre Strukturen derart zu reformieren, dass nur wesentliche Aufgaben wie z.B. Ausbildung, betriebswirtschaftliche Beratung etc., erledigt werden. Das Land Thüringen leistet sich den Luxus, jeweils drei Handwerkskammern bzw. drei Industrie- und Handelskammern zu unterhalten. Allein diese Struktur verschlingt einen hohen Anteil der Beitragsmittel. Die dann fusionierten Kammern sollten sich auf das Wesentliche ihrer Kernaufgaben beschränken, zu nennen sind hier die Gründungs- bzw. Krisenberatung oder auch die Lehrlingsausbildung sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, z. B. Meister oder Betriebswirte. Es soll auch kontrolliert werden, dass die Haushaltsmittel nur im Sinne der Mitglieder verwendet werden sowie die Funktionsträger und Angestellten der Kammern exklusiv für die Mitgliedsunternehmen tätig sind.

Beschluss 20. Landesparteitag FDP Thüringen Gera 2007
01.04.2008 Pressestelle

FDP Thüringen

Rechtssicherheit für Familienmitglieder in Familienbetrieben

Rechtssicherheit für Familienmitglieder in Familienbetrieben
In Familienbetrieben mitarbeitenden Familienangehörigen wird immer wieder die Auszahlung von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur verwehrt, obwohl sie jahrelang Versicherungsbeiträge in dem Glauben zahlten, als Angestellte versicherungspflichtig zu sein. Grund dafür ist, dass im Zeitpunkt einer anstehenden Auszahlung eine Statusprüfung der Bundesagentur oder der Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommen kann, dass eine Person zwar jahrelang Beiträge eingezahlt hat, aber gar nicht sozialversicherungspflichtig gewesen ist. Insbesondere Unternehmerfrauen, die im Familienbetrieb mitarbeiten, werden von dieser Problematik betroffen. Rechtsunsicherheit besteht diesbezüglich für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2005 Arbeitsverträge abgeschlossen haben, denn hier wurde keine automatische Statusfeststellung durchgeführt.
Dazu vertritt die FDP folgende Position:
Personen, die im Einverständnis mit den Sozialversicherungsträgern Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung eingezahlt haben in dem Glauben, sie seien sozialversicherungspflichtig, erwerben einen Anspruch auf den Erhalt von Arbeitslosengeld und Rente. Wenn sich bei einer späteren Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft durch die Krankenkassen oder die Rentenversicherung herausstellt, dass die einzahlende Person doch nicht versicherungspflichtig war, kann diese Person wählen, ob sie ihren Anspruch auf Sozialversicherungsleistung geltend machen oder ihre Beiträge zurückfordern möchten.

Beschluss Landesvorstand FDP-Thüringen März 2008.
01.04.2008 Pressestelle

FDP Thüringen

Maßnahmen zur Erhöhung der Zahlungsmoral im Baugewerbe

Die FDP Thüringen fordert:

  • Anspruch des Bauunternehmers auf Demontage seines Baumaterials bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen
  • Einführung eines gesetzlichen Forderungspfandrechtes für Subunternehmer
  • Absicherung des Subunternehmers durch seine Einbeziehung als Sicherungsberechtigter in die Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Erweiterung der Auskunftsmöglichkeit bei unbekannt verzogenen Schuldnern
  • verbesserter Schutz des Subunternehmers durch die Begründung einer Schadensersatzpflicht, wenn der Empfänger von Baugeld dieses nicht zugunsten des Subunternehmers verwendet.


Wir Liberalen unterstützen die Initiative zur Verbesserung des Gesetzes hinsichtlich der Beschleunigung fälliger Zahlungen. Die Position der Bauunternehmer und Subunternehmer bei der Eintreibung berechtigter Forderungen muß gestärkt werden. Von schlechter Zahlungsmoral können alle Firmen getroffen werden. Besonders aber für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet sie oftmals das wirtschaftliche Ende. Deshalb setzt sich die FDP Thüringen für die Errichtung eines Fonds ein, welcher unverschuldet in Liquiditätsprobleme geratenen Firmen helfen soll.

Wahlprogramm der FDP Thüringen 2004.
16.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Stellung im Wirtschaftsgefüge

Das Thüringer Wirtschaftsgefüge ist geprägt von mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben. Charakteristisch ist die Dominanz von kleinen Betrieben: Insgesamt haben in Thüringen fast 90 Prozent der Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte. Sieht man von Behörden und öffentlichen Unternehmungen ab, repräsentieren die Beschäftigten der 100 größten Unternehmen in Thüringen nur rund 9 Prozent der Thüringer Arbeitnehmer. Diese Zahlen zeigen deutlich, wer das Rückgrat der Thüringer Volkswirtschaft darstellt: es sind die Mittelständler, welche den entscheidenden Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen leisten. Sie haben sich als außerordentlich flexibel und innovativ erwiesen. Aus diesem Grund wird die FDP dem Mittelstand besondere Aufmerksamkeit innerhalb der Thüringer Wirtschaftspolitik zukommen lassen. Ziel ist es, das Handwerk und den Mittelstand zu fördern, bürokratische Hindernisse zu beseitigen, den Wissenstransfer zu unterstützen, um das Thüringer Wirtschaftsleben nachhaltig zu beleben und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem globalisierten Wettbewerb zu ermöglichen. Nur mit einem starken und gesunden Mittelstand werden in Thüringen wieder Wachstum und Innovation möglich sein.
Die FDP Thüringen spricht sich jedoch gegen eine jahrelange Förderung ohne Konzepte und festgelegte Prinzipien aus. Auch in diesem Bereich gilt: Konzentration der Kräfte zur Maximierung der Erfolge. Die von Wirtschaft und Politik als zukunftsträchtig erkannten Branchen müssen in die Lage versetzt werden, nach einer Anschubfinanzierung auf eigenen Beinen zu stehen. Förderungen sind daher grundsätzlich degressiv auszugestalten.

Beschluss 20. Landesparteitag FDP Thüringen, Gera 2007
16.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Mitgliedschaft in IHK und Handwerkskammern

Die FDP Thüringen lehnt eine Pflichtmitgliedschaft von Unternehmen in den Industrie- und Handelskammern ab bzw. Handwerkskammern ab. Das Kammerwesen muss auf der Grundlage des Wettbewerbsgedanken reformiert werden. Dazu sollen die Kammern in privatrechtlich organisierte Vereine überführt werden. Sie können sich dann akkreditieren, um staatliche Aufgaben wahrzunehmen. Jeder Unternehmer muss einzig auf der Basis eines Nutzens für ihn über eine Mitgliedschaft entscheiden können. Unternehmen, die sich für eine Nichtmitgliedschaft entschieden haben, müssen bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen einen erhöhten Preis zahlen. Die Mitgliedschaft von Unternehmen zu den Kammern ist nicht räumlich beschränkt.
Des Weiteren haben die drei Handwerkskammern bzw. Industrie- und Handelskammern zu fusionieren, um eine Senkung der Kosten sowie eine Steigerung der Servicequalität herbei zu führen.

Beschluss 20. Landesparteitag FDP Thüringen Gera 2007.
16.01.2007 Pressestelle
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