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FDP Thüringen

Verbesserung des Opferschutzes bei Straftaten

Die FDP Thüringen setzt sich dafür ein, dass der Schadenswiedergutmachung durch den Täter an das Opfer im Strafgesetzbuch, dem Jugendgerichtsgesetz und der Strafprozessordnung eine höhere Priorität eingeräumt wird als Geldauflagen an gemeinnützige Organisationen oder Zahlungen an die Staatskasse.

Beschluss Landesparteitag Gotha 2014
04.09.2015

FDP Bundesverband

Opferschutz

Der Schutz und die Rechte des Opfers von Gewaltverbrechen gehören in den Mittelpunkt des Strafverfahrensrechts. Im Strafverfahren muss daher ein möglichst schonender Umgang mit Gewaltopfern im Vordergrund stehen. Jede an einem Strafverfahren beteiligte Person hat Anspruch auf einen fairen Umgang. Das Opfer von Gewalttaten muss als eigenständige Rechtspersönlichkeit, mit eigenen subjektiven Rechten, in Strafverfahren ausgestattet werden. Die FDP hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Verbesserungen für Opfer durchgesetzt (Opferanspruchssicherungsgesetz, Zeugen- und Opferschutzgesetz, Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern). Darüber hinaus fordert die FDP die Zulassung der Nebenklage sowie die Bereitstellung eines Opferanwalts im Jugendstrafverfahren. Eine stärkere Akzentuierung der Opferinteressen ist geeignet, die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein beim jugendlichen Straftäter zu fördern. Zudem muss das Opferentschädigungsgesetz auch diejenigen Fälle erfassen, in denen deutsche Staatsangehörige von terroristischen Gewaltakten im Ausland betroffen sind.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Opferschutz, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007
5716