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FDP Thüringen

Generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen aufheben

Die FDP Thüringen lehnt ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Städten und Kommunen im Freistaat ab. Die zur Verfügung stehenden rein polizeirechtlichen Möglichkeiten - vom Aussprechen eines Platzverweises bis zum in Gewahrsam nehmen - reichen aus, um im konkreten Fall bei Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung diese zielgerichtet zu unterbinden und die Bürger vor Lärm und Gewalt zu schützen. Die abstrakte Gefahrenabwehr durch generelle Alkoholverbote steht daher in drastischem Missverhältnis zur Einschränkung persönlicher Freiheit des sich Niederlassens im öffentlichen Raum.

Beschluss Landesparteitag Saalfeld 2012
30.11.2012

FDP Thüringen

Rasseliste, Hunde

Rasseliste; Schutz vor gefährlichen Hunden mit Augenmaß

Die FDP-Thüringen erkennt, dass aufgrund immer wieder auftretender Übergriffe/Beißattacken durch Hunde und anderer gefährlicher Tiere auf Menschen, ein dringender Handlungsbedarf, auch nach dem neuen Gesetz vom Juni 2011, dahingehend besteht, die der Haltung von diesen Tieren innewohnenden Gefahren für die Gesundheit und das Leben zu reduzieren. Dabei ist uns jedoch auch bewusst, dass ein Restrisiko niemals wirksam ausgeschlossen werden kann. Die FDP-Thüringen erkennt, dass die Ursachen für die Übergriffe/Beißattacken vorrangig in der Person des Halters bzw. Besitzers und nicht im Tier selbst zu suchen sind. Die FDP-Thüringen lehnt daher insbesondere die Einführung von Modellen ab, die den Besitz eines bestimmten Tieres bzw. einer (Hunde-) Rasse pauschal verbietet oder unter strenge Anforderungen stellt. Diese sog. Rasselisten können die Probleme und Ursachen nicht beseitigen, da sie nicht ausreichend den Einzelfall berücksichtigen und niemals vollständig sein können. Vor diesem Hintergrund sind die bestehenden Regelungen zum Schutze der Bevölkerung grundsätzlich als ausreichend zu betrachten und zunächst genügend umzusetzen bzw. auszuschöpfen. Unter Maßgabe der vorgenannten Punkte befürwortet und unterstützt die FDP-Thüringen jedoch nötigenfalls alternative Lösungsansätze. Dies jedoch nur unter der Maßgabe eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes und keinen Mehrkosten für die Kommunen.

Beschluss Landesparteirat, 22.06.2011
13.07.2011 Pressestelle

FDP Thüringen

Extremismus und Demokratie

Die Thüringer FDP mahnt mehr Gelassenheit gegenüber rechtsextremen Provokationen an. Die NPD wird durch Öffentlichkeitswirkung immens aufgewertet. Öffentlicher Druck kann dabei den Zusammenhalt innerhalb der NPD stärken. Andererseits haben rechtsextreme Parteien beispielsweise in Sachsen-Anhalt parlamentarisch versagt. Voraussichtlich wird dort keine Rechts-Partei jemals wieder parlamentarisch Fuß fassen können. Die DVU ist damals über ihre eigene Inkompetenz gestolpert. Öffentlicher Druck und "politische Panikmache" nützen allerdings der NPD. Die FDP spricht sich gegen eine Neuauflage des NPD-Verbotsantrages ebenso aus, wie gegen Verschärfungen im Versammlungsrecht.

Beschluss des Landesfachausschuss Innen, Justiz, Bund und Europa der FDP Thüringen vom 25.1.2005.
11.04.2008 Pressestelle

FDP Thüringen

Versammlungsrecht

Die FDP Thüringen lehnt eine Verschärfung des Versammlungsrechts ab. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sind die Grundsäulen unserer demokratischen Grundordnung. Seine Meinung unabhängig vom Inhalt kundzutun, bedeutet in unserer gefestigten Demokratie keine Gefahr für deren Bestand. Die Beschränkung von Grundrechten in einer Demokratie wäre nichts anderes als Zensur und liefe somit dem eigenen Selbstverständnis zuwider. Das Problem rechter Aufmärsche lässt sich damit nicht lösen. Der Kampf mit Argumenten und die konsequente Anwendung des gegenwärtigen Rechts sind adäquatere Maßnahmen gegen rechtsextremistisches Gedankengut und dessen Propaganda.

Kurth, Patrick, Presseveröffentlichung, Gegen Verschärfungen im Versammlungsrecht, 12. 2. 2005.
11.04.2008 Pressestelle

FDP Thüringen

NPD-Verbot

Die NPD ist und bleibt eine Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Sie muss mit allen politischen und dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. Die Bekämpfung der Ursachen ist vor allem dort aussichtsreich, wo Einflussnahme noch möglich ist, nämlich bei besonders jungen Menschen.
Die Diskussion um das Rechtsextremismus-Problem wird zu sehr auf sozialpädagogische und rechtspolitische Gegenmaßnahmen beschränkt. Das Problem muss dorthin, wo es hauptsächlich hingehört: in die Gebiete der Sozial- und der Wirtschaftspolitik. Durch persönliche wirtschaftliche Missverhältnisse wie Arbeitslosigkeit oder Zukunftsangst steigt die Affinität zu rechtsextremen Gedanken. Gute Wirtschaftspolitik ist in diesem Fall ein wichtiger Aspekt im Kampf gegen den Rechts- aber auch den Linksextremismus.

Ein Verbotsverfahren gegen die NPD lehnt die FDP weiterhin ab. Ein Verbot einer Partei beseitigt nicht die Gesinnung ihrer Mitglieder und ist daher ohnehin nur eine Bekämpfung von Symptomen. Nach der schlechten Erfahrung mit dem ersten Verbotsverfahren gilt für die FDP erst recht der Vorrang der politischen Auseinandersetzung. Die Liberalen sind nach wie vor überzeugt, dass ein NPD-Verbotsverfahren die rechtsradikale Szene am Schluss eher stärken wird, als dass es sie schwächen könnte.

Pressemitteilung: Patrick Kurth, FDP gegen NPD-Verbotsverfahren (26.11.2006)
19.01.2007 Pressestelle

FDP Bundesverband

Innere Sicherheit

Der Rechtsstaat hat die selbstverständliche Pflicht, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Für die FDP bedeutet dies vor allem, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden und Sicherheitsbehörden angemessen auszustatten. Hingegen lehnt die FDP einen Wettlauf um neue Gesetze und Eingriffsbefugnisse strikt ab. Genau in diesen Überbietungswettbewerb aber haben sich die rot-grüne Koalition und Union nach dem 11. September 2001 begeben. Die FDP fordert daher eine umfassende Evaluierung aller Sicherheitsgesetze sowie eine Korrektur von unverhältnismäßigen Einschränkungen von Bürgerrechten. Die Liste der Fehlleistungen von Rot-Grün ist lang. Hierzu zählen die Lizenz zum Abschuss von Passagierflugzeugen (Luftsicherheitsgesetz) ebenso wie die Abschaffung des Bankgeheimnisses, der Eingriff in das Versammlungsrecht oder die Einschränkung des Rechtsschutzes durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz ("Schily II"). Die FDP hält zudem am rechtsstaatlichen Grundsatz der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten fest. Datenaustausch ist bereits heute auf rechtsstaatlich geregelter Basis möglich. Eine allgemeine Anti-Terror-Datei ist hierzu nicht erforderlich. Strikt zu trennen sind auch die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Innere Sicherheit, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Bundesverband

Grundpositionen

Eine Innenpolitik ohne Liberale Beteiligung steht scheinbar immer unter dem Zeichen einer schleichenden Aushöhlung der Grundwerte unserer Verfassung. Grundrechte wurden/werden relativiert. An die Stelle der Abwehr konkreter Gefahren trat ein diffuses Sicherheitsdenken. Dieser Fehlentwicklung tritt die FDP entgegen. Sie fordert die Rückkehr zu einer grundrechtsbewussten Innenpolitik und die Beachtung des Verfassungsprinzips. Statt auf Gesetzesaktionismus setzt die FDP auf die Beseitigung von Vollzugsdefiziten sowie eine optimale personelle, technische und finanzielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Innenpolitik, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007
14949