Die Präimplantationsdiagnostik, wird bereits in vielen europäischen Staaten angewandt. Die Untersuchung eines Embryos auf die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit sollte unter sehr eng gesetzten Grenzen nicht länger rechtswidrig sein:
in Einzelfällen, bei hoher Indikation, nach vorheriger Billigung durch eine Ethik-Kommission und in wenigen lizensierten Zentren. Missbrauch muss dabei ausgeschlossen werden. Wir wollen nicht den Weg zu Designer-Babys ebnen. Den berechtigten Interessen der durch nicht heilbare Erbkrankheiten besonders betroffenen Eltern darf man sich jedoch nicht verschließen.
FDP Bundesverband
Kein reproduktives Klonen
Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich gegen das reproduktive Klonen, also gegen die Herstellung von genetisch identischen Embryonen zum Zwecke der menschlichen Fortpflanzung aus und lehnt es als unmoralisch ab. Es widerspricht unserer Auffassung von der Einmaligkeit und der Würde des Menschen. Das Klonen, mit dem Ziel der Schaffung eines kompletten, mit einem anderen genetisch identischen Menschen, muss aus ethischen wie biologischen Gründen international verboten werden.
Die FDP-Fraktion sieht dagegen beim so genannten therapeutischen Klonen einen geeigneten Forschungsansatz, um die Heilungschancen für bisher unheilbar Kranke wesentlich zu verbessern. Das erfordert u.a. eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes, das jede Verwendung von menschlichen Embryonen zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck verbietet und somit auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland untersagt. Künftig soll es erlaubt sein, einem extrakorporal erzeugten menschlichen Embryo bis zum 8. Tag nach der Kernverschmelzung Stammzellen zu entnehmen, wenn diese für die Forschung bestimmt sind. Stammzellen dürfen nur solchen menschlichen Embryonen entnommen werden, die ursprünglich mittels künstlicher Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt wurden und hierfür die Einwilligung beider Spender der Keimzellen vorliegt. Eine Erzeugung eines Embryos allein zum Zwecke der Entnahme der Stammzellen soll verboten bleiben.
FDP Bundesverband
Stammzellenforschung und therapeutisches Klonen
Die FDP-Fraktion sieht in Forschung, Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie eine große Chance für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Noch fehlt eine in sich geschlossene Strategie für die "rote", "grüne", "weiße" und zunehmend auch "blaue" Biotechnologie für eine bessere medizinische Versorgung, gesunde landwirtschaftliche Produkte, Ressourcen scho-nende und umweltverträgliche Produktionsprozesse und Medikamente und Wirkstoffe aus Aquakulturen zum Wohle der Menschen. Einige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben finden heute noch nicht die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz. Doch sind z.B. in der medizinischen Forschung im Kampf gegen schwerwiegende Erkrankungen wirkliche Durchbrüche nur durch grundlegend neue Erkenntnisse möglich. Ohne sie werden Therapien für hunderttausende schwerkranker Menschen nicht möglich sein. Ein Forschungsansatz ist die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen. Doch das ist in Deutschland nach den Maximen des Stammzellimportgesetzes und des Embryonenschutzgesetzes nur sehr eingeschränkt möglich. Deshalb fordert die FDP die Streichung des Stichtages und einen Stopp der Kriminalisierung von deutschen Wissenschaftlern, die im Ausland mit embryonalen Stammzellen arbeiten. Wir wollen das therapeutische Klonen, mit dem künftig u. a. Zellen für Herzmuskel gezüchtet werden können, unter strengen Auflagen zulassen. Dafür muss das Embryonenschutzgesetz geändert werden. Die Forschung an fetalen und adulten Stammzellen, Stammzellen aus Nabelschnurblut, sowie eingeschränkt auch an embryonalen Stammzellen, ist unter strengen Auflagen zu intensivieren.
Liberales Lexikon
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