FDP Thüringen
Privilegien abschaffen
In der Abfallwirtschaft wie anderswo unterstehen öffentlich-rechtliche Unternehmen nicht der Gewerbe- und Körperschaftsteuerpflicht. Die steuerliche Benachteiligung privater Organisationsformen und die damit verbundene Ungleichbehandlung betreffen insbesondere die Entsorgung von Abfällen gewerblicher Betriebe sowie von Sonderabfällen. Relevante Fälle treten auf bei der Konzessionierung, der Drittbeauftragung und der Pflichtenübertragung. Neben der wettbewerblichen Ungleichbehandlung haben insbesondere mittelständische Unternehmen dabei einen steuerlichen Nachteil, wenn der jeweils zuständige öffentlich-rechtliche organisierte Entsorger seinerseits einen umsatzsteuerpflichtigen Privaten an der Abfallentsorgung beteiligt. In solchen Fällen wird Umsatzsteuer fällig, die zwar einerseits in die öffentlich-rechtlich eingeforderte Gebühr faktisch Eingang findet, andererseits jedoch im kommunalen Gebührenbescheid nicht ausgewiesen wird. Ein fehlender Ausweis der Umsatzsteuer entzieht den betroffenen Unternehmen damit die Grundlage zum Vorsteuerabzug.
Diese Regelungen sind ökologisch unbegründet, ökonomisch widersinnig und (europa-)rechtlich bedenklich. Die Thüringer FDP setzt sich dafür ein, die steuerliche Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen Organisationsformen auch in der Abfallwirtschaft in Deutschland zu beenden. Dabei sind geeignete Übergangsfristen vorzusehen.