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FDP Thüringen

Entschädigung

Angemessene Entschädigung für alle Opfer des kommunistisches Unrechtsregimes in der SBZ/DDR

Die FDP Thüringen fordert die Landesregierung auf
• eine angemessene Anerkennung für alle betroffenen Gruppen aus dem kommunistischen Unrechtsregime in der SBZ/DDR weiter voranzutreiben.
• in Bundestag und Bundesrat auch weiterhin darauf hinzuwirken auch die in der DDR Zwangsausgesiedelten und andere noch nicht oder nicht vollständig rehabilitierte Opfergruppen, nach dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Gleichbehandlung
a) als Opfer anzuerkennen und
b) sie vollständig moralisch zu rehabilitieren und angemessen finanziell zu entschädigen.

LPR-Beschluss vom 02.03.2011
13.04.2011

FDP Thüringen

Grundposition

Die Thüringer Liberalen begrüßen die Entschädigung von SED-Opfern. Sie sind Opfer einer Diktatur. Deren Staatspartei versucht heute unter anderem Namen erneut, sich an die Töpfe der Macht zu begeben. Die Vergangenheit ist insofern nicht aufgearbeitet. Gerade deshalb muss den Opfern dieser Diktatur Gerechtigkeit widerfahren. Es ist ein gesellschaftlicher Skandal, dass in den Parlamenten ehemalige Stasi-Spitzel sitzen, die Geschichte verklärt, verniedlicht oder verharmlost wird und Sonderrenten an ehemalige Staatsträger ausgezahlt werden, während Opfer dieser Diktatur leer ausgehen. Wir wollen eine solche Geschichtsverklärung nicht hinnehmen und fordern eine entsprechende Entschädigung für die Opfer und eine Entfernung der ehemaligen Staatsträger aus öffentlichen Ämtern. Dennoch lehnen wir das Gesetz zur Entschädigung von SED-Opfern ab. Nach diesem Gesetz ist nur ein kleiner Teil der Opfer anspruchsberechtigt. Beruflich verfolgte und verfolgte Schüler werden ganz außen vorgelassen. Haftopfer können nur bei aktueller sozialer Bedürftigkeit eine Entschädigung erhalten. Gerade diese Bedürftigkeitsprüfung degradiert die Ehrenpension zu einer bloßen Sozialleistung. Das wird dem Einsatz der SED-Opfer für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat nicht gerecht.
Die FDP fordert, die Zuwendung in einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einen Zuschlag für Bedürftige aufzuteilen. Die Richtsätze lauten wie folgt: 100 € für jedes Opfer und weitere 150 € für sozial Bedürftige.

Pressemitteilung der FDP Thüringer Mai 07
14.05.2007 Pressestelle fdp-thueringen.de
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