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FDP Thüringen

Datenschutz als Grundrecht

Die Thüringer FDP fordert, den Schutz der persönlichen Daten eines jeden Bürgers als zusätzliches Grundrecht im Grundgesetz und in der Thüringer Landesverfassung zu verankern.

Die modernen Informationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen völlig neue Anforderungen an die Politik und jeden einzelnen Bürger, Verantwortung für den Schutz der Rechte jedes Menschen zu übernehmen. Neben der Eigenverantwortung und Aufklärung der Nutzer von Kommunikationsnetzen gewinnt zunehmend die Selbstbeschränkung des Staates bei der Datenerhebung und - speicherung an Bedeutung.

Die jetzige Bundesregierung ist dieser Verantwortung allem Anschein nach nicht gewachsen. Das Bundesinnenministerium versucht zunehmend, Rechtsgrundlagen für einen "gläsernen Bürger" zu schaffen.

Die FDP ist die Partei der Bürgerrechte und des Fortschritts, aus diesem Grund wollen wir die fortschreitenden globalen Möglichkeiten der Informationsnetze mit den traditionellen bürgerlichen Rechten und Freiheiten des Einzelnen verbinden. Wir wissen, dass dies möglich und notwendig ist und wir wissen auch, dass dieser Verbindung die Zukunft gehört.


Beschluss vom Landesparteitag am 13.09.2008 in Zeulenroda
03.02.2009

FDP Thüringen

Heimliche Onlinedurchsuchung

Die FDP Thüringen wendet sich gegen das Ausspähen privater Computer mit heimlich installierten Programmen. Das von der Verfassung garantierte Recht des Einzelnen, unkontrolliert zu kommunizieren, ist Grundvoraussetzung einer offenen demokratischen Gesellschaft. Die Befürchtung einer Überwachung mit der Gefahr einer Aufzeichnung kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation und zu Verhaltensanpassungen führen. Das Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnis ist durch Artikel 10 GG geschützt und kann nicht willkürlich übergangen werden.
Der Karlsruher Richterspruch vom 27.02.2007 bestätigt die Haltung der FDP und bedeutet eine deutliche Absage an die überzogenen sicherheitspolitischen Vorstellungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Ergänzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung um ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist eine konsequente Weiterentwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund der erheblichen Bedeutung neuer Medien für jeden Einzelnen. Darin liegt ein klares Bekenntnis der Verfassungshüter zum Wert der Freiheit und Privatheit in einem demokratischen Rechtsstaat.

Beschluss 20. Landesparteitag FDP Thüringen, Gera 2007
03.04.2008 Pressestelle fdp-thueringen.de

FDP Thüringen

Grundposition

Die FDP Thüringen will die informationelle Selbstbestimmung der Menschen stärken. Wir schlagen vor, das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis zu einem allgemeinen Mediennutzungsgeheimnis aufzuwerten. Auch soll das Briefgeheimnis zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis weiterentwickelt werden. In einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft müssen insbesondere gewährleistet werden:
• eine anonyme Nutzung von Internet, Rundfunk- und Fernsehprogrammen
• die Unverletzlichkeit der Individualkommunikation in Form von Brief, E-Mail und Ferngespräch
• eine richterliche Kontrolle des staatlichen Zugriffs auf Kommunikationsmittel und der Überwachung eines Bürgers, die nur im Falle eines dringenden Tatverdachts auf Vorliegen eines Verbrechens genehmigt werden dürfen
• eine ausschließlich richterlich veranlasste Herausgabe von rechtmäßig erhobenen Kommunikationsdaten zur Wahrung berechtigter Ansprüche, soweit es nicht um die bloße Identifikation rechtsgeschäftlich handelnder Personen geht
• die Wahrung aller Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, insbesondere der Unschuldsvermutung, die eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ausschließt.

Beschluss 20. Landesparteitag FDP Thüringen Gera 2007
01.04.2008 Pressestelle

FDP Bundesverband

Grundposition DNA-Analysen

Die DNA-Analyse im Strafverfahren ist ein Erfolgsmodell. Sie ist heute zur Bekämpfung der Kriminalität unverzichtbar. Sie ermöglicht auch die Aufklärung lange zurückliegender Sexual- und Morddelikte. Die DNA-Analyse muss aber auch weiterhin verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Feststellung, Speicherung und künftige Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Eine uferlose Ausweitung und Speicherung des genetischen Fingerabdrucks bei allen Straftaten ist daher unverhältnismäßig. Auch die Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit anderen erkennungsdienstlichen Methoden wird von der FDP abgelehnt. Dennoch müssen alle verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den effektiven Einsatz des genetischen Fingerabdrucks als wichtiges Instrument der Verbrechensbekämpfung sicherzustellen. Die FDP hält am Richtervorbehalt fest. Dieser ist nur bei anonymen Spuren verzichtbar. Die FDP fordert darüber hinaus eine sichere Rechtsgrundlage für die Anordnung von DNA-Reihentests.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort DNA-Analyse, Unsere Argumente von A bis Z.
19.01.2007

FDP Bundesverband

Reform des Datenschutzrechtes

Die FDP wird mit engagierter Datenschutzpolitik das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung schützen und verteidigen. Wir werden das Bankgeheimnis wieder herstellen und mit dem staatlichen Schnüffelstaat Schluss machen. Die FDP lehnt die Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung ab, da diese langfristige Speicherung aller Kommunikationsdaten den Missbrauch der Daten ermöglicht und der erste Schritt in Richtung "Gläserner Bürger" ist. Für die private Wirtschaft ist dieses äußerst kostenintensiv und gefährdet damit Arbeitsplätze. Beim Einsatz so genannter "RFID-Chips" (Minisender, die der Bürger kaum sehen kann) muss der Datenschutz gewährleistet sein, zum Beispiel bei den neuen Reisepässen oder den WM-Tickets. Damit Datenschutz effektiv und konsequent - sowohl gegenüber dem Staat als auch Privaten gegenüber - umgesetzt werden kann, muss das Datenschutzrecht reformiert und gebündelt werden. Datenschutzfreundliche Technik und deren Anwendung ist ein Qualitätsmerkmal, daher fordern wir ein Gesetz zum Datenschutzaudit, um Produkte und Dienstleistungen als datenschutzfreundlich bewerten lassen zu können.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Datenschutz, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Bundesverband

Telefonüberwachungen

Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs ist zu einem unentbehrlichen Instrument der Kriminalitätsbekämpfung geworden. Gerade bei schweren und schwersten Verbrechen hat es sich ausgezahlt, dass die staatlichen Verfolgungsbehörden die Kommunikation Verdächtiger überwachen können. Besorgniserregend ist jedoch der erhebliche Anstieg von Überwachungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren. Seit 1995 hat es eine Zunahme der Telefonüberwachungen um 500 Prozent gegeben. Zudem haben Gutachten ergeben, dass eine große Zahl der richterlichen Anordnungen fehlerhaft sind. Darüber hinaus wird die gesetzliche Benachrichtigungspflicht gegenüber den Betroffenen nur unzureichend erfüllt. Die FDP fordert daher eine grundlegende Reform der Telefonüberwachungen mit dem Ziel, die Zahl der Maßnahmen deutlich zu reduzieren. Dazu müssen die Anordnungsvoraussetzungen stärker eingegrenzt werden. Insbesondere das Verfahren der richterlichen Anordnung muss verbessert werden. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Betroffenen auch tatsächlich von der Überwachung nach deren Abschluss informiert werden und dadurch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme rechtzeitig überprüfen lassen können.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Telefonüberwachungen, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Thüringen

Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstests

Die FDP Thüringen lehnt die geplante Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstests ab. Hat ein Mann Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft wäre es ihm nach dem geplanten Gesetz nicht gestattet, einen anonymen Vaterschaftstest vornehmen zu lassen. Er ist dabei entweder auf die Zustimmung der Mutter oder auf eine gerichtliche Entscheidung angewiesen. Beide Verfahrenswege stellen selbst bei einem positiven Ergebnis eine erhebliche Belastung der familiären Verhältnisse dar. Zudem beeinträchtigt das Vetorecht der Mutter bei einer gleichzeitigen Negierung der informationellen Selbstbestimmung des Vaters das auf Gleichberechtigung ruhende Verhältnis der Geschlechter und widerspricht somit dem Gleichstellungsgesetz.

Vgl.: Liberale Frauen/ Landesfachausschuß Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Familie, Antrag Nr. 41, Geplante Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstests, 18. Ordentlicher Landesparteitag des FDP Landesverbandes Thüringen, 12. 3. 2005, Apolda/ Pfiffelbach.
17.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Richtervorbehalt bei DNA-Analysen

Die FDP Thüringen wendet sich gegen die Aufhebung der bereits bestehenden Regelungen hinsichtlich einer DNA - Entnahme und Analyse und fordert stattdessen einen weiteren Ausbau des Prinzips des Richtervorbehaltes. Der Handlungsspielraum ist nach gegenwärtig geltendem Recht groß genug, um entsprechende Maßnahmen in Notfallsituationen auch ohne vorherige richterliche Prüfung durchzuführen. Die Vereinfachung der Vorschriften durch die Aufhebung der richterlichen Prüfungserfordernis trägt die Gefahr einer Beweislastumkehr in sich. Ein unschuldiger Bürger kann in die Situation geraten, seine Unschuld durch die Zurverfügungstellung seiner Gendaten zu beweisen. Die geltende Unschuldsvermutung für jeden Bürger bis zu einer rechtsmäßigen Verurteilung wird unterhöhlt und geschwächt. Grundsätzlich muss jeder Bürger dieses Landes das Recht und die Freiheit besitzen, zu entscheiden, wer wie viel über ihn weiß.
Der Richtervorbehalt ist ein rechtliches Instrument, mit dessen Hilfe der einzelne Bürger in besonderer Weise geschützt wird, wenn seine durch das Grundgesetz garantierten Persönlichkeitsrechte bedroht sind. Davon sind u.a die Entnahme von Körperzellen zur Feststellung der DNA in Rahmen von polizeilichen und strafrechtlichen Ermittlungen betroffen. Bevor es zu einer solchen Entnahme kommen darf, muss dieser Vorgang einer rechtlichen Prüfung und Begründung durch einen weisungsungebundenen und ausschließlich Recht und Gesetz verpflichtetem Richter unterzogen werden.

Vgl.: Landesfachausschuß Justiz, Innen, Bund und Europa, Antrag Nr. 23, Richtervorbehalt bei DNA-Analysen, 18. Ordentlicher Landesparteitag des FDP Landesverbandes Thüringen, 12. 3. 2005, Apolda/ Pfiffelbach.
17.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Videoüberwachung und Videoaufzeichnung

Die FDP Thüringen lehnt die Erfassung von Autokennzeichen, Verkehrsteilnehmern sowie Videoüberwachung öffentlicher Plätze etc. ab. Kontrollen und Videoüberwachungen sind Bestandteil polizeilicher Ermittlungsarbeit und bei einem begründeten Verdacht notwendig, um die Sicherheit der Bürger und des Staates zu gewährleisten. Videoüberwachungen und Aufzeichnungen ohne einen konkreten Verdacht stellen hingegen einen erheblichen Eingriff in die Bürgerrechte und in das Prinzip des Datenschutzes dar. Berechtigt und sinnvoll ist eine allgemeine Videoüberwachung nur dann, wenn sie z.B. an Knotenpunkten einem zügigeren Verkehrsfluss dienen bzw. ein konkreter Verdacht vorliegt.

Vgl.: Guttmacher, Dr. Karlheinz, Presseveröffentlichung, Eindeutige Rechtsgrundlage notwendig, 29. 12. 2003.
17.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Teilaufhebung des Bankgeheimnisses

Die FDP Thüringen bleibt bei ihrer Auffassung und wendet sich strikt gegen eine Aufweichung des Bankgeheimnisses als Bestandteil von Strafermittlungsverfahren. Die alte Rechtslage war ausreichend, die die Banken in konkreten Fällen zur Kooperation verpflichtete. Wir Liberale lehnen eine zentrale Erfassung aller Kontodaten in Deutschland ab. Sie stellen eine Form der finanziellen Überwachung dar, die die elementaren Grund- und Freiheitsrechte des Bürgers in diesem Land verletzt.

Beschluss des LFA II (Innen), März 2008.
17.01.2007 Pressestelle
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