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FDP Thüringen

Pensionslasten

Die FDP Thüringen fordert, für die Pensionsansprüche der heute aktiven Landesbeamten bereits ab jetzt versicherungsmathematisch ausreichende Rückstellungen zu bilden. Diese kapitalgedeckten Rückstellungen müssen eine solide Finanzierung der entstehenden Pensionsverpflichtungen ermöglichen, wenn die Landesbeamten in den Ruhestand gehen. Das Land Thüringen soll damit sofort beginnen. Alle Bundesländer haben im neuen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag bei einem Wechsel eines Beamten zu einem neuen Dienstherrn pauschale Abfindungen für bereits beim früheren Dienstherrn angesammelte Versorgungsansprüche vereinbart. Diese Zahlungen sollen im Falle eines Wechsels von Beamten nach Thüringen in diese Rückstellungen gestellt werden.

LPR-Beschluss vom 03.02.2011
14.04.2011 Pressestelle

FDP Bundesverband

Tarifrecht

Das geltende Tarifvertragssystem ist eine Ursache für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Wir brauchen mehr Flexibilität und weniger Regulierung, um Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und zu erhalten. Dazu gehören Vereinbarungen zur Lohn- und Arbeitszeitflexibilisierung, die sich an den betrieblichen Notwendigkeiten orientieren. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher für gesetzliche Öffnungsklauseln in Tarifverträgen ein.
Die wesentlichen Forderungen sind:

  • Das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz wird ergänzt: Auch ein Lohnverzicht oder eine längere Arbeitszeit stellen sich dann als günstiger dar, wenn dies den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglicht, sofern der Betriebsrat oder 75 Prozent der Mitarbeiter zugestimmt haben.
  • Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wird abgeschafft.
  • Die Nachwirkung von Entgelttarifvertägen nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband wird zeitlich begrenzt.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Tarifrecht, Unsere Argumente von A bis Z.
19.01.2007 Liberale.de

FDP Bundesverband

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Die rot-grüne Bundesregierung hat die alten 630-Mark-Jobs sozialversicherungspflichtig gemacht. Diese Jobs sind so für tausende Arbeitnehmer unattraktiv geworden. Viele der geringfügig Beschäftigten haben deshalb gekündigt. Die im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführten 400-Euro-Jobs sind eine halbherzige Änderung. Sie erhöhen nicht nur die Belastung auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, sondern vermischen jetzt auch Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Die FDP fordert deshalb unbürokratische 630-Euro-Jobs. Für die geringfügigen Beschäftigungsverhätnisse muss die mögliche wöchentliche Maximal-Arbeitszeit verlängert werden und die Rückkehr zur Pauschalversteuerung in Höhe des Eingangssatzes der Einkommensteuer erfolgen. Die Sozialversicherungspflicht für diese Jobs muss abgeschafft werden. Dadurch werden neue und reguläre Arbeitsplätze geschaffen. Die Folge: Die Arbeitnehmer haben netto mehr in der Tasche, die Arbeitgeber können flexibler und unbürokratischer disponieren.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Unsere Argumente von A bis Z.
19.01.2007 Liberale.de

FDP Thüringen

ABM kein adäquater Ersatz

Die FDP Thüringen setzt sich dafür ein, ABM und SAM auf Gemeindeebene durch die Direktbeauftragung ortsansässiger Firmen zu ersetzen. Arbeit kann nur dann vermittelt werden, wenn Arbeitsplätze auch vorhanden sind. Diese werden vor allem durch die Wirtschaft auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen. Deshalb ist die dauerhafte Stützung des zweiten Arbeitsmarktes und die Alimentierung der Arbeitslosen durch ABM keine dauerhaft tragfähige Lösung. Es muß mehr Impulse zur Schaffung neuer Stellen im nichtstaatlichen Sektor geben anstatt kostenintensive, staatliche Beschäftigungsprogramme auszubauen.

Vgl.: Gerber, Dr. Horst, Presseveröffentlichung, Wasserpreise und Arbeitsmarkt, 18. 2. 2003. Vgl.: Programm der FDP Thüringen zur Wahl des 4. Thüringer Landtages, Erfurt 2004, S. 12.
19.01.2007 fdp-thueringen.de
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