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FDP Thüringen

Bürokratieabbau stärken - Bauanzeigeverfahren im Haftungsrisiko begrenzen

Die FDP Thüringen setzt sich für eine erneute Überarbeitung der Thüringer Bauordnung ein mit dem Ziel, die Haftung von Bauherren und Planern bei Bauanzeigeverfahren auf fünf Jahre nach Abschluss des Bauverfahrens zu begrenzen und so die Möglichkeiten zum Bürokratieabbau und schnelleren Baubeginn durch Bauanzeigeverfahren besser auszuschöpfen.

Beschluss Landesparteitag Gotha 2014
04.09.2015

FDP Thüringen

Bauvorhaben, öffentliche

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich bei öffentlichen Bauvorhaben mit Nachdruck für einen effizienten und verantwortungsbewussten Mitteleinsatz ebenso einzusetzen wie für die Durchsetzung der gebotenen Maßnahmen der Projektsteuerung, Kontrolle, Bauoberleitung und Bauüberwachung und die Überprüfung der Notwendigkeit bestehender Standards und Vorschriften.

13.07.2011

FDP Thüringen

Bauordnung

Die FDP Thüringen setzt sich für eine tatsächliche Vereinfachung der Thüringer Bauordnung bei zugleich verbesserter Rechtssicherheit ein. Dabei sollen bisher vorgenommene Vereinfachungen wegen bestehender Probleme in der bevorstehenden Fortschreibung nicht einfach zurückgenommen werden, sondern durch klare, unmissverständliche Formulierungen Fortschritte erzielt werden und bei Anzeigeverfahren mehr Rechtssicherheit durch die Einführung von Verfristungen, nach denen behördliche Beanstandungen nicht mehr möglich sind, erreicht werden. Darüber hinaus ist der Zeitraum zu verkürzen, nach dessen Ablauf ein beantragtes Vorhaben als genehmigt gilt, sofern bis zum Ablauf dieser Frist kein anders lautender Bescheid eingeht (so genannte Genehmigungsfiktion).

LPR-Beschluss vom 02.03.2011
13.04.2011 FDP Thüringen

FDP Bundesverband

Städtisches Wohnungswesen

Das Wohnungswesen ist von einem tiefgreifenden Wandel geprägt. Trotz eines insgesamt ausgeglichenen Wohnungsmarktes sind die regionalen Unterschiede zum Teil ganz erheblich. Während einige Städte vom Zerfall durch zunehmenden Leerstand bedroht sind, herrscht in Ballungsgebieten latenter Wohnungsmangel. Eine Kopplung wohnungspolitischer Fragen mit dem Städtebau ist unumgänglich. Eine moderne Wohnungspolitik kann bei sinnvoller Ausgestaltung mehrere Ziele erreichen. Sie muss Wohneigentum fördern, Wohnraum für sozial Schwache bereit stellen, die Wohnungsmärkte insgesamt mehr liberalisieren und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die Wohnungspolitik muss sich auf die Versorgung bestimmter Zielgruppen konzentrieren. Dazu gehören insbesondere Familien mit Kindern und ältere Menschen. Wohnungspolitik muss ein Instrument der Stadtentwicklung, der Sozialpolitik (Wohneigentum im Rahmen der privaten Altersvorsorge), der Umweltpolitik (energetische Sanierung des Altbestandes führt gleichzeitig zur Senkung des CO2-Ausstosses) aber insbesondere ein Instrument der Wirtschaftspolitik sein. Wohnungsneubau, Sanierung und Modernisierung im Bestand schaffen und erhalten Arbeitsplätze.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Wohnungsbau, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Thüringen

Eigenheimzulage

Die FDP Thüringen lehnt die Streichung der Eigenheimzulage ab. Sie ist ein wichtiger Bestandteil, um die private Eigentumsbildung und die Altersvorsorge zu stärken. Wir Liberalen plädieren daher für eine Neugestaltung. Diese sieht vor, die Zulage von fünf auf 2, 5 Prozent zu senken. Die förderfähigen Kosten sollen auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Nicht mehr berücksichtigt wird die Finanzierung der Grundstücke. Förderfähig werden auch Altbauten. Der Erwerb und die Sanierung können bis zu 50.000 Euro mit 2,5 Prozent unterstützt werden. Eine Förderung erfolgt nur gegen Vorlage aller Rechnungen. Die Eigenheimzulage finanziert somit keine Schwarzarbeit, sondern ist eine Investition in reguläre Beschäftigung und in Arbeitsplätze der Bauindustrie.

Vgl.: Guttmacher, Dr. Karlheinz, Presseveröffentlichung, Schwarzarbeit nicht mehr gefördert, 15. 10. 2003.
17.01.2007 Pressestelle
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