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Hier finden Sie Beschlüssen und Positionen der Liberalen rund um das Thema Arbeitsmarktpolitik

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FDP Thüringen

Rücknahme der - GRW-Richtlinie - vom 01.04.2011 - Kürzung der Förderung bei Einsatz von Zeitarbeit

Die FDP Thüringen fordert die Landesregierung auf, die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - GRW-Richtlinie - vom 01.04.2011 (ThürStAnz Nr. 13/2011 S. 507ff.) wieder außer Kraft zu setzen und die Fassung der Richtlinie vom 30.01.2009 (ThürStAnz Nr. 9/2009 S 444 ff.) in der Fassung der Änderungen vom 08.05.2009 (ThürStAnz Nr. 23/2009 S. 1008) und vom 29.09.2010 (ThürStAnz Nr. 47/2010 S. 1585) anstelle dieser wieder in Kraft zu setzen.

Beschluss Landesparteitag 2011, Ilmenau
05.03.2013

FDP Thüringen

Ablehnung Mindestlohn

Die FDP Thüringen bekennt sich zu einer gerechten Entlohnung ohne einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen.

Beschluss 26. Ordentlicher Landesparteitag 02.03.2013 in Weimar
05.03.2013

FDP Thüringen

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund für die Dauer von bis zu 4 Jahren.

Die FDP Thüringen wird entsprechende politische und parlamentarische Initiative ergreifen und sich für eine Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von bis zu 4 Jahren mit mehrfacher Verlängerungsmöglichkeit einsetzen.

Derzeit ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund bis zu maximal 2 Jahren zulässig und innerhalb dieses Zeitraums dreimal verlängerbar. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Eine unwirksame Befristung führt nach § 16 TzBfG zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die aktuelle Rechtslage wirkt als Einstellungsbremse. In der sich verändernden Arbeitswelt sind häufig Aufgaben als Projekt angelegt, deren Dauer länger als zwei Jahre.
Die Verlängerung dient der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts.

Beschluss Landesparteitag 2010 Bad Langensalza
01.06.2011 Pressestelle fdp-thueringen.de

FDP Thüringen

Urlaubsanspruch

Die FDP Thüringen wird entsprechende politische und parlamentarische Initiative ergreifen, das Bundesurlaubsgesetz dahingehend zu überarbeiten, so dass der Grundsatz, dass für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes besteht, auch für das Ausscheiden eines Mitarbeiters in der zweiten Jahreshälfte gilt.

Einem ab dem 1. Juli eines Jahres ausscheidenden Arbeitnehmer steht in jedem Fall der volle gesetzliche Mindesturlaubsanspruch zu. Dieser Anspruch kann nicht durch eine tarifliche Regelung ausgeschlossen oder gemindert werden. So hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass eine Tarifnorm, die eine Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubs je nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens in der zweiten Jahreshälfte vorsieht, unwirksam sei. Es ist nicht nachvollziehbar, warum einem Arbeitnehmer, der vor dem 30. Juni ein Unternehmen verlässt, Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub hat bzw. dessen Abgeltung zusteht, wohingegen jemand, der ab dem 1. Juli ausscheidet, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (bzw. dessen Abgeltung) hat. Hinzukommt, dass diese Regelung für die Unternehmen bürokratieträchtig ist. Denn um Missbräuchen vorzubeugen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich vom alten Arbeitgeber eine Urlaubsquittung ausstellen zu lassen, die dann dem neuen Arbeitgeber vorzulegen ist. Auf diese Weise soll eine doppelte Urlaubsgewährung ausgeschlossen werden.

Beschluss Landesparteitag 2010 Bad Langensalza
01.06.2011 Pressestelle fdp-thueringen.de

FDP Thüringen

Kündigungsschutz

Die FDP Thüringen wird entsprechende politische und parlamentarische Initiativen ergreifen und sich für die Erhöhung des Schwellenwerts des § 23 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes auf 20 Mitarbeiter oder Gültigkeit des Gesetzes ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit einsetzen.

Der Kündigungsschutz ist vielfach ein Einstellungshindernis: Gerade kleine und mittlere Un-ternehmen fürchten bei konjunkturellen Flauten, aufgrund des Kündigungsschutzes die Be-schäftigtenzahl nicht anpassen zu können und sind bei Neueinstellungen daher zurückhaltend. Der Schwellenwert des § 23 Abs. 1 KSchG liegt derzeit bei 10 Mitarbeitern (für Neu-einstellungen seit 01.01.2004, im Übrigen 5 Arbeitnehmer). Diese Schwellenwerte sind nach wie vor zu niedrig, da kleine und mittlere Unternehmen nicht ausreichend entlastet werden.

Beschluss Landesparteitag 2010 Bad Langensalza
01.06.2011 Pressestelle fdp-thueringen.de

FDP Thüringen

Bürgergeld umsetzen

Die Thüringer FDP fordert die Parteien in Thüringen, auf eine gemeinsame Initiative zu starten, die das Ziel hat, Hartz IV abzulösen.

Dabei soll auf Grundlage des liberalen Bürgergeldmodells der FDP eine gerechte und soziale Grundsicherung in Thüringen eingeführt werden, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert und nicht wie Hartz IV überwiegend ins soziale Abseits führt. Die bisherigen Erfahrungen mit Hartz IV zeigen deutlich, dass dieses System zu Ausgrenzung und Isolierung der Betroffenen führt. Gleichzeitig behindert Hartz IV jegliche Motivation der Eigeninitiative. Hinzuverdienste werden bei der jetzigen Regelung eher bestraft als belohnt, hinzukommt, dass Freigrenzen zu niedrig angesetzt werden.
Deshalb sollte Thüringen hier eine Vorreiterrolle einnehmen und im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger das Bürgergeldmodell statt Hartz IV einführen. Dies führt zu mehr Lebensqualität und Lebensfreude der Bürgerinnen und Bürger.

Erfreulicher Nebeneffekt ist gleichzeitig ein aktiver Beitrag zur Senkung der Bürokratie.

Beschluss vom Landesparteitag am 13.09.2008 in Zeulenroda.
05.02.2009

FDP Thüringen

Integration älterer Arbeitnehmer

Die Kompetenz und die Lebenserfahrung älterer Arbeitnehmer müssen stärker genutzt werden. Insbesondere die Herausforderungen um Fachkräftemangel, Personalbedarf und im Dienstleistungsbereich machen deutlich, wie wichtig ältere Arbeitnehmer sind. Die verfehlte Integration älterer Arbeitnehmer hat Gründe. Eine über Jahre verfehlte Tarif- und Arbeitsmarktpolitik der Althaus-Regierung hat dazu geführt, dass Thüringer bei den Arbeitslosen über 54 im Bundesvergleich mit 14,08% auf den traurigen dritten Platz rangiert.
Um ältere Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, müssen strukturelle Hemmnisse beseitigt werden. Deutschland braucht eine Steuer-, Wirtschafts-, Tarif- und Arbeitsmarktpolitik, die zu mehr Wachstum und damit zu mehr Arbeitsplätzen führt. Kontraproduktive Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmer, die sich z. B. in der Kündigungsschutzgesetzgebung oder auch im Sozialgesetzbuch im Hinblick auf den Vorruhestand befinden, müssen geändert werden. Das gilt ebenso für so genannte Senioritätsprinzipien in Tarifverträgen. Dazu gehört auch das Ende der Altersteilzeit und das sofortige Auslaufen der 58er-Regelung. Um die Beschäftigungsaussichten Älterer zu erhöhen, müssen daher alle tariflichen und gesetzlichen Regelungen für den Arbeitsmarkt auf ihre hemmende Wirkung für die Einstellung älterer Arbeitsloser hin überprüft werden.

Beschluss Landesvorstand FDP Thüringen März 2008
01.04.2008 Pressestelle

FDP Thüringen

Dritter Arbeitsmarkt

Die FDP Thüringen spricht sich gegen das Konzept eines dritten Arbeitsmarktes aus, nach dem Langzeitarbeitslose kommunale Aufgaben wahrnehmen sollen und dabei allein vom Staat bezahlt werden. Dieser öffentlich finanzierte Beschäftigungssektor belastet die staatlichen Kassen immens und trägt nichts zur Verbesserung des Arbeitsmarktes bei.

Beschluss vom Landesparteitag, 21. 04. 2007, Gera
04.07.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Mindestlohn

Ein gesetzlicher Mindestlohn wird nicht dazu führen, dass sich die Einkommenssituation der Arbeitnehmer verbessert. Auch ein Abbau der Arbeitslosigkeit wird dadurch nicht stattfinden. Außerdem würde ein Mindestlohn die im Grundgesetz verankerten Rechte der Tarifparteien, Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen abschließen zu können, verletzen. Deswegen ist die Einführung eines Mindestlohns abzulehnen.

Beschluss vom Landesparteitag, 21. 04. 2007 Gera
04.07.2007 Pressestelle

FDP Bundesverband

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Die rot-grüne Bundesregierung hat die alten 630-Mark-Jobs sozialversicherungspflichtig gemacht. Diese Jobs sind so für tausende Arbeitnehmer unattraktiv geworden. Viele der geringfügig Beschäftigten haben deshalb gekündigt. Die im Rahmen der Hartz-Gesetze eingeführten 400-Euro-Jobs sind eine halbherzige Änderung. Sie erhöhen nicht nur die Belastung auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, sondern vermischen jetzt auch Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Die FDP fordert deshalb unbürokratische 630-Euro-Jobs. Für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse muss die mögliche wöchentliche Maximal-Arbeitszeit verlängert werden und die Rückkehr zur Pauschalversteuerung in Höhe des Eingangssatzes der Einkommensteuer erfolgen. Die Sozialversicherungspflicht für diese Jobs muss abgeschafft werden. Dadurch werden neue und reguläre Arbeitsplätze geschaffen. Die Folge: Die Arbeitnehmer haben netto mehr in der Tasche, die Arbeitgeber können flexibler und unbürokratischer disponieren.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Unsere Argumente von A bis Z.
19.01.2007

FDP Bundesverband

Tarifrecht

Das geltende Tarifvertragssystem ist eine Ursache für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Wir brauchen mehr Flexibilität und weniger Regulierung, um Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und zu erhalten. Dazu gehören Vereinbarungen zur Lohn- und Arbeitszeitflexibilisierung, die sich an den betrieblichen Notwendigkeiten orientieren. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher für gesetzliche Öffnungsklauseln in Tarifverträgen ein.
Die wesentlichen Forderungen sind:

  • Das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz wird ergänzt: Auch ein Lohnverzicht oder eine längere Arbeitszeit stellen sich dann als günstiger dar, wenn dies den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglicht, sofern der Betriebsrat oder 75 Prozent der Mitarbeiter zugestimmt haben.
  • Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wird abgeschafft.
  • Die Nachwirkung von Entgelttarifverträgen nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband wird zeitlich begrenzt.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Tarifrecht, Unsere Argumente von A bis Z.
19.01.2007

FDP Thüringen

Stärkung der Wirtschaftskraft behebt Arbeitslosigkeit

Die FDP Thüringen plädiert für:
• Reform des Steuersystems
• Bürokratieabbau
• Lockerungen im Arbeitsrecht und in den Tarifvereinbarungen
• Reform der Sozialversicherungssystem und Abkoppelung vom Faktor Arbeit
Das Problem der Arbeitslosigkeit resultiert nicht aus der Bequemlichkeit potentieller Arbeitnehmer oder aus Vermittlungsschwierigkeiten. Die schwache Wirtschaftskraft ist und bleibt der Hauptgrund für die hohe Arbeitslosenquote im Land. Der Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und das Steuersystem bilden einen eng miteinander verwobenen Komplex, der sensibel auf positive aber auch negative Einflüsse reagiert. Veränderungen in einem Bereich haben stets Konsequenzen für die beiden anderen Bereiche. Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, heißt, zuerst die Wirtschaft zu beleben. Sie muss fit gemacht werden, um wieder als Träger von Investitionen und Produzent von Arbeitsplätzen fungieren zu können. Unternehmen brauchen individuelle Gestaltungs- und Entscheidungsfreiräume, ein vernünftiges Steuersystem und Verwaltungsstrukturen, die ihnen hilfreich zur Seite stehen und sie nicht behindern.

Beschluss Landesparteitag, Altenburg 2004
19.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

ABM kein adäquater Ersatz

Die FDP Thüringen setzt sich dafür ein, ABM und SAM auf Gemeindeebene durch die Direktbeauftragung ortsansässiger Firmen zu ersetzen. Arbeit kann nur dann vermittelt werden, wenn Arbeitsplätze auch vorhanden sind. Diese werden vor allem durch die Wirtschaft auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen. Deshalb ist die dauerhafte Stützung des zweiten Arbeitsmarktes und die Alimentierung der Arbeitslosen durch ABM keine dauerhaft tragfähige Lösung. Es muß mehr Impulse zur Schaffung neuer Stellen im nichtstaatlichen Sektor geben anstatt kostenintensive, staatliche Beschäftigungsprogramme auszubauen.

Vgl.: Gerber, Dr. Horst, Presseveröffentlichung, Wasserpreise und Arbeitsmarkt, 18. 2. 2003. Vgl.: Programm der FDP Thüringen zur Wahl des 4. Thüringer Landtages, Erfurt 2004, S. 12.
19.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Arbeit und Arbeitslosigkeit

Arbeit schafft Perspektive und Zukunft. Gerade für die Menschen im Osten Deutschlands ist die Existenz einer solchen Perspektive notwendiger als je zuvor. Denn Arbeitslosigkeit führt nicht nur zu sinkender Kaufkraft und verminderten Steuereinnahmen. Sie ist für jeden einzelnen vor allem ein schwerwiegender Einschnitt in sein Leben. Darüber hinaus kann sich Arbeitslosigkeit zu einem existentiellen Problem auswachsen. Wenn viele Menschen von Erwerbslosigkeit und ihren Folgen betroffen sind, sinkt auch ihr Vertrauen in die Gemeinschaft und die Demokratie. Aber nicht nur fehlende Arbeitsplätze haben das Aussehen des Arbeitsmarktes geprägt. Speziell für Thüringen und alle anderen ostdeutschen Bundesländer ist die Konsequenz daraus, Abwanderung gen Westen, ein gleichermaßen schwerwiegender Sachverhalt. Jeder, der aufgrund eines auswärtigen Arbeitsplatzes gehen muss, hinterlässt Lücken in allen Bereichen. Der Aufbau Ost ist auf diese Weise nicht zu schaffen. Geld allein reicht nicht aus, um Thüringen bzw. Gesamtostdeutschland wieder an die Spitze zurückzuführen. Es sind die Menschen, die das gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Leben nicht nur erhalten, sondern es lebenswert und einzigartig machen. Sie sind unsere Zukunft. Ihnen und ihren Bedürfnissen sind wir verpflichtet.

Wahlprogramm zur Landtagswahl 2004
08.01.2007 Pressestelle
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