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FDP Bundesverband

Balance zwischen Freiheit und Sicherheit

Der Rechtsstaat ist der Garant für die Freiheit einer offenen Bürgergesellschaft. Ziel liberaler Rechtspolitik ist es, dass der Rechtsstaat die Freiheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend schützt. Dazu gehört auch, dass die Kluft zwischen grundgesetzlich garantierten Rechtspositionen und der gelebten Wirklichkeit geschlossen wird. Zu einer Rechtsordnung, die der Bürger als richtig und gerecht anerkennt, gehört auch ihre Durchsetzung und damit der Schutz vor Straftaten und Kriminalität. Der Staat muss daher über die geeigneten Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung verfügen. Der Gesetzgeber muss im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit die richtige Balance finden. Der Staat hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gerichtsschutz für die Bürger gewährleistet ist. Wir brauchen eine funktionierende Justiz, um die Freiheit zu sichern, um Rechtsfrieden und Rechtsschutz in der Gesellschaft - auch gegenüber dem Staat - zu gewährleisten. Die Modernisierung der Justiz ist daher eine wichtige Aufgabe, um die Qualität und Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats zu sichern und zugleich die Gerichte zu entlasten.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Rechtspolitik, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Thüringen

Stärkung des Rechtsbewusstseins

Die FDP Thüringen fordert:
• eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze
• eine sofortige Bestrafung von Tätern
• Kriminalitätsprävention durch eine höhere Polizeipräsenz, einen effektiveren Polizeieinsatz und Aufklärung
• Erziehung zu einem entsprechenden Rechtsbewusstsein im Elternhaus, im Vorschulbereich und an Schulen.
Die Anforderungen für eine Sicherheitspolitik ergeben sich aus dem Anspruch, den Bürgern soviel Freiheit wie möglich zu gewähren, dabei aber ein Mindestmaß an Ordnung für die gesamtgesellschaftliche und staatliche Stabilität zu erhalten. Bei Zuwiderhandlungen und dem Verletzen individueller Freiheitsrechte muss der Staat schnell und unmittelbar handeln und die Achtung der Freiheitsrechte wiederherstellen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat bestätigen. Das Eintreten für die Verteidigung von Freiheitsrechten schließt auch den Schutz des Bürgers vor einem zu übermäßigen Zugriff des Staates auf ihn ein. Der Staat darf nicht das Recht besitzen, sein Gewaltmonopol zur Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte zu missbrauchen.

Vgl.: Programm der FDP Thüringen zur Wahl des 4. Thüringer Landtages, Erfurt 2004, S. 19f.
18.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Stärkung der Prävention

Die FDP Thüringen fordert:

  • eine höhere Polizeipräsenz auf Thüringer Straßen
  • einen Verwaltungsabbau im aktiven Polizeidienst, um mehr Polizisten für ihre eigentliche Tätigkeit einsetzen zu können
  • eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Datenweitergabe
  • keine Verharmlosung von "Bagatellkriminalität"
  • die Umstellung des Polizei- und Katastrophenfunks auf Digitaltechnik
  • keine Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch private Personen oder Unternehmen
  • die Bekämpfung der vielfältigen Ursachen von Kriminalität durch die Schaffung von Perspektiven, einer konsequenten Vermittlung rechtsstaatlicher und allgemein akzeptierter Wertvorstellungen in Familie, Schule und Gesellschaft, nachhaltige Integration von Ausländern und Spätaussiedlern.


Kriminalität bzw. Kriminalitätsbekämpfung beginnen nicht erst mit der Festnahme des Täters und dessen Überführung in den Strafvollzug. Am Anfang stehen Aufklärung und Vorbeugung. Ziel muß es sein, möglichst viele Quellen für Delikte und Straftaten im Vorfeld auszuschalten.

Vgl.: Programm der FDP Thüringen zur Wahl des 4. Thüringer Landtages, Erfurt 2004, S. 20.
16.01.2007 Pressestelle

FDP Thüringen

Zeitnahe Bestrafung

Die FDP Thüringen fordert:

  • eine zeitnahe Bestrafung durch umfassende Anwendung beschleunigter Strafverfahren
  • die Stärkung des Opferschutzes, verbesserte Form des Opfer-Täter-Ausgleichs
  • die Beibehaltung und Reformierung des Jugendstrafrechts
  • die Stärkung des Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht: Anordnung von Erziehungshilfen auch gegen den Willen der Eltern
  • die Errichtung neuer Jugendvollzugsanstalten
  • die Schaffung von Perspektiven durch verstärkte soziale Reintegrationsmaßnahmen.


Der Strafvollzug ist die stärkste Waffe eines Rechtsstaates, Gesetzesverstöße zu ahnden und Straftätern ihre Grenzen aufzuzeigen. Da er das Leben der Betroffenen - Opfer und Täter - einschneidend verändert, sollte er sorgfältig und mit Bedacht eingesetzt werden. Er muß einerseits wirkungsvoll bestrafen, andererseits sollte er Wege für eine Rückkehr in die Gesellschaft bereithalten.

Vgl.: Programm der FDP Thüringen zur Wahl des 4. Thüringer Landtages, Erfurt 2004, S. 20.
16.01.2007 Pressestelle
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