Lexikon: Patient

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Patientenverfügung

FDP Bundesverband

Die FDP fordert eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Mit einer Patientenverfügung soll eine Entscheidung für eine mögliche spätere Behandlungssituation zu einem Zeitpunkt getroffen werden, in dem der Verfügende selbst noch einsichts- und einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung soll schriftlich verfasst werden. Nur wenn eine Patientenverfügung nicht vorliegt, kommt ein Handeln entsprechend dem vormals mündlich geäußerten Willen oder entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Patienten in Betracht. Der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille des Patienten ist gegenüber jedermann bindend. Entscheidend ist für die FDP, dass Therapiebegrenzungen und Therapieverbote durch Patientenverfügungen für jeden Zeitpunkt eines Krankheitsverlaufs möglich sein müssen. Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung auf Prognosen, die absehbar und trotz Behandlung zum Tode führen, widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Beim Fehlen einer schriftlichen Patientenverfügung sowie bei Dissens zwischen Arzt, Angehörigen und Betreuer oder Bevollmächtigtem ist das Vormundschaftsgericht stets anzurufen.

FDP im Deutschen Bundestag, Unsere Argumente K bis Z

Dieser Eintrag wurde zuletzt am 18.01.2007 bearbeitet

Status

FDP Thüringen
Pressestelle

Die FDP Thüringen setzt sich ein für:
• Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung,
• Einführung von Wahltarifen mit Elementen der Eigenbeteiligung und der Präventionsvergütung,
• Privatisierung des Krankengeldes und der Unfallversicherung,
• die freie Arztwahl und die Stärkung der Hausärzte,
• mehr Kostentransparenz: Der Patient bekommt nach dem Arztbesuch eine Rechnung über alle Leistungen und Kosten, mit der er dann zwecks Kostenrückerstattung zu seiner Krankenkasse geht.
Der Patient hat ein Anrecht darauf, sich medizinische und versicherungstechnische Leistungen nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zusammenzustellen. Darüber hinaus hat er das Recht, zu erfahren, wie sich die Kosten für die Behandlung und die weiteren Leistungen zusammensetzen und wofür seine Krankenkassenbeiträge verwendet werden. Das Verhältnis von Patient - Arzt - Krankenkasse muss diesen Ansprüchen genügen.

Vgl.: Guttmacher, Dr. Karlheinz, Presseveröffentlichung, Gesundheitspolitik zu neuen Ufern, 11. 12. 2003. Vgl.: Programm der FDP Thüringen zur Wahl des 4. Thüringer Landtages, Erfurt 2004, S. 18f.

Dieser Eintrag wurde zuletzt am 16.01.2007 bearbeitet




 
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