Die neuen Bundesländer einschließlich Thüringen werden auf den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich angewiesen sein. Das Bruttoinlandsprodukt dieser Bundesländer reicht noch nicht aus, die Versorgung der Bevölkerung auch im Hinblick auf die Altersstruktur adäquat zu gewährleisten. Der geplante Gesundheitsfond wird hohe Verwaltungskosten verursachen und wird von der FDP Thüringen nicht favorisiert. Mittelfristig gewährt ein kapitalgedecktes System eine gerechte Behandlung der Bürger, führt zu einem fairen Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen und zu einer Senkung der Beiträge.
Beschluss LFA IV, Januar 2005.

Die FDP Thüringen fordert die Umstrukturierung des Krankenkassenwesens:
• Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung: die Arbeitgeber zahlen die Versicherungsbeiträge an den Arbeitnehmer aus. Dieser kann mit dem Geld und seiner Versicherungspflicht in eigener Verantwortung entscheiden und handeln.
• Beitrags- und Leistungswettbewerb der Kassen untereinander, freie Kassenwahl - kein Kassenmonopol und Mindestbeiträge
• kein Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
• Offenlegung und Transparenz der Finanzen durch generelle Kostenerstattung
• wirtschaftliches und auf die Kernaufgaben konzentriertes Arbeiten der Krankenkassen
• Neudefinition des Leistungskataloges
Beschluss LFA IV, März 2005.