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FDP Thüringen

Bündelung der Kompetenzen verschiedener Landesbeauftragter zu einem Antidiskremierungsbeauftragten

Die Freien Demokraten Thüringen fordern die Thüringer Landesregierung auf, die Positionen der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG), des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beim TMSFG, des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen beim TMSFG sowie der Ausländerbeauftragten beim TMSFG zu einem zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenzufassen.

Beschluss Landesparteitag Ilmenau 2015
04.09.2015

FDP Thüringen

Chancengleichheit für alle Bürger, aber keine Ergebnisvorgaben, auch nicht durch Geschlechterquoten

1. Die Thüringer FDP setzt sich für Chancengleichheit aller Bürger beim Start in das eigenständige und verantwortliche Leben in unserer Gesellschaft ein.

2. Die Thüringer FDP erkennt allerdings an, dass Frauen in Teilbereichen der Gesellschaft aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit und damit zusammenhängenden gesellschafts¬bedingten Faktoren im Verlauf ihres Lebens derzeit noch benachteiligt werden. Dadurch sind sie nicht entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil an Macht und Einkommen beteiligt.

3. Ziel liberaler Geschlechterpolitik ist es deshalb, die Ursachen und nicht bloß die Ergebnisse dieser Benachteiligungen abzubauen und möglichst zu beseitigen, mithin durchgehende Chancengleichheit, aber keine durchgehende Ergebnisgleichheit zu schaffen. Die liberale Geschlechterpolitik baut deshalb auf die Qualifikationen, Stärken und die Leistungsbereitschaft von Frauen, aber auch Männern.

4.Vom Gesetzgeber vorgegebene Geschlechterquoten werden dagegen in jeder Art, Form und Ausgestaltung - gleichgültig ob als absolute oder relative Quotenregelung oder als harte oder weiche Quotenregelung - abgelehnt; das gilt ganz unabhängig von der Höhe der Quote und auch unabhängig davon, ob damit ein Mindestmänneranteil oder ein Min¬dest-frauenanteil vorgegeben oder herbeigeführt werden soll. Denn Quoten beseitigen nicht die Ursachen der Benachteiligung, sondern nur ihre gesellschaftlichen Symptome.

5. Gleichwohl verkennt die Thüringer FDP nicht, dass derzeit Frauen im Spitzenmanagement großer Unternehmen, zudem häufig auch in deren mittleren Management sowie in deren Aufsichtsgremien unterrepräsentiert sind, gleichgültig ob man als Vergleichsgröße ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung, ihren Anteil an allen Erwerbspersonen oder ihren Anteil an den Beschäftigten des betreffenden Unter¬nehmens heranzieht. Die Unterrepräsentierung kann Ausdruck von Benachteiligungen durch das betreffende Unternehmen sein. Sie kann aber auch Ausdruck von Umständen sein, für die das Unternehmen gar nichts kann. Es ist deshalb nicht sachgerecht, jedem Unternehmen eine bestimmte Geschlechterquote aufzuzwingen. Vielmehr befürwortet die Thüringer FDP folgende - an Empfehlungen des Corporate Governance Kodex
angelehnte - Lösung:

• Börsennotierte Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr gegenüber dem Kapitalmarkt mitzuteilen, welche Geschlechterquoten oder Geschlechterquotenräume sie betreffend
• der Unternehmensleitung,
• der zweiten Führungsebene und
• des Kontrollgremiums und

mittelfristig erreichen wollen; dabei können sie auch angeben, dass sie sich kein bestimmtes Ziel gesetzt haben. Für den Fall, dass sie sich ein Ziel gesetzt haben, werden sie verpflichtet anzugeben, welche Maßnahmen sie zur Zielerreichung ergreifen wollen.

• Daran anknüpfend werden die börsennotierten Unternehmen gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr gegenüber dem Kapitalmarkt mitzuteilen, wie der diesbezügliche Stand der Umsetzung ihrer Planung ist.

Beschluss Landesparteitag 2011 in Ilmenau
05.03.2013

FDP Bundesverband

Antidiskriminierung - Stärkung der Rechte von Minderheiten

Die FDP-Bundestagsfraktion tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz ein. Wir wollen Benachteiligungen beseitigen und die Rechte von Minderheiten stärken. Wir wollen die gleichen Rechte - und auch die gleichen Chancen - für alle Bürger, und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Diesem Ziel fühlt sich die FDP-Fraktion seit jeher in besonderer Weise verpflichtet. Es ist falsch zu glauben, das deutsche Recht kenne keine Antidiskriminierungsvorschriften. So gibt es bspw. in allen Rechtsnormen rund 90 Schutzvorschriften für Behinderte, davon 13 im Arbeitsrecht. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion greift der Gesetzentwurf von Rot-Grün schwerwiegend in die Abschluss- und Gestaltungsaspekte der Vertragsfreiheit ein. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit und damit das Recht, keine Gründe dafür benennen zu müssen, einen Vertrag abzuschließen oder zu verweigern. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert, einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalitionsfraktionen eine 1:1-Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien vornimmt und über deren Regelungsgehalt nicht hinausgeht.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Antidiskriminierung, Unsere Argumente von A bis Z.
18.01.2007

FDP Thüringen

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Die FDP Thüringen begrüßt die Einführung eines Lebenspartnerschaftsgesetzes. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften bekommen die Möglichkeit, gesellschaftlich und rechtlich anerkannt zu werden. Die Ausgestaltung des Partnerschaftsgesetzes in Thüringen ist hingegen verbesserungswürdig. Ereignisse und Zeremonien von solch großer persönlicher Bedeutung brauchen auch einen entsprechenden Ort, um vollzogen zu werden. Das Landesverwaltungsamt Weimar kann und darf hierbei nicht die einzige Institution sein.

Vgl.: Presseveröffentlichung, Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Homoehe positiv aufgenommen, 24. 7. 2002.
16.01.2007 Pressestelle
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