Lexikon: Gleichstellung

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Antidiskriminierung - Stärkung der Rechte von Minderheiten

FDP Bundesverband

Die FDP-Bundestagsfraktion tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz ein. Wir wollen Benachteiligungen beseitigen und die Rechte von Minderheiten stärken. Wir wollen die gleichen Rechte - und auch die gleichen Chancen - für alle Bürger, und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Diesem Ziel fühlt sich die FDP-Fraktion seit jeher in besonderer Weise verpflichtet. Es ist falsch zu glauben, das deutsche Recht kenne keine Antidiskriminierungsvorschriften. So gibt es bspw. in allen Rechtsnormen rund 90 Schutzvorschriften für Behinderte, davon 13 im Arbeitsrecht. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion greift der Gesetzentwurf von Rot-Grün schwerwiegend in die Abschluss- und Gestaltungsaspekte der Vertragsfreiheit ein. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit und damit das Recht, keine Gründe dafür benennen zu müssen, einen Vertrag abzuschließen oder zu verweigern. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert, einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der im Gegensatz zu dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalitionsfraktionen eine 1:1-Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien vornimmt und über deren Regelungsgehalt nicht hinausgeht.

FDP im Deutschen Bundestag, Stichwort Antidiskriminierung, Unsere Argumente von A bis Z.

Dieser Eintrag wurde zuletzt am 18.01.2007 bearbeitet

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

FDP Thüringen
Pressestelle

Die FDP Thüringen begrüßt die Einführung eines Lebenspartnerschaftsgesetzes. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften bekommen die Möglichkeit, gesellschaftlich und rechtlich anerkannt zu werden. Die Ausgestaltung des Partnerschaftsgesetzes in Thüringen ist hingegen verbesserungswürdig. Ereignisse und Zeremonien von solch großer persönlicher Bedeutung brauchen auch einen entsprechenden Ort, um vollzogen zu werden. Das Landesverwaltungsamt Weimar kann und darf hierbei nicht die einzige Institution sein.

Vgl.: Presseveröffentlichung, Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Homoehe positiv aufgenommen, 24. 7. 2002.

Dieser Eintrag wurde zuletzt am 16.01.2007 bearbeitet




 
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